Allgemeine Beförderungsbedingungen)
2. Die Beförderung von Personen und gefährlichen Gütern sowie Mitteilungen im Sinne des § 2 Postgesetz sind von der Beförderung ausgeschlossen. Bei dem Transport von Gütern durch uns hat der Auftraggeber das jeweilige Gut, soweit dessen Natur eine Verpackung erfordert, zum Schutz gegen gänzlichen oder teilweisen Verlust oder gegen Beschädigung sicher zu verpacken. Wir sind nicht verpflichtet, geschlossene Behältnisse zu überprüfen. Die ordnungsgemäße Ablieferung des Transportgutes ist vom Empfänger zu bestätigen.
3. Wir sind jederzeit berechtigt, Dritte mit der Durchführung von Transportleistungen zu beauftragen bzw. als Vermittler aufzutreten. Wir behalten uns das Recht vor, Transportart und -weg so festzulegen, wie wir dies für sinnvoll halten.
4. wir halten bei Verlust oder Beschädigung einer Sendung nach ADSP bzw. CMR pro kg. Soweit im Beförderungsvertrag kein höherer Versicherungswert angegeben ist, gilt dieser Betrag pro Sendung als Höchsthaftungsgrenze. Ist indes ein Sachschaden am Transportgut äußerlich nicht erkennbar gewesen, so hat der Auftraggeber die Nachweispflicht. Für weitergehende Haftung muss der Auftraggeber eine Zusatzversicherung bestellen. Wir werden stets bemüht sein, die Terminwünsche einzuhalten. Wir haften jedoch unter keinen Umständen für verzögerte Auslieferungen, unabhängig von der Ursache der Verzögerung. Es empfiehlt sich, den Terminwunsch mit unserem Kundendienst abzusprechen. Ausgenommen von der Ersatzteilpflicht sind Schäden durch höhere Gewalt, durch Kriegsereignisse, Beschlagnahme oder sonstige behördliche Anordnung; Schäden, die durch Verschulden des Auftraggebers, Absenders, Empfängers oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
5. Das Entgelt für die Beförderung richtet sich nach der ausgedruckten Preisliste (neuester Stand) bzw. den Sondervereinbarungen mit dem Auftragnehmer. Der Fahrer ist nicht berechtigt, andere Preise in Ansatz zu bringen. Das Volumengewicht wird nach den z. Zt. Gültigen IATA-Regeln durch die Multiplikation von Länge, Breite und Höhe (jeweils in cm) ermittelt und durch 6000 geteilt. übersteigt das Ergebnis das tatsächliche Gewicht, so werden die Transportkosten auf Grundlage des Volumengewichtes errechnet. Die Abrechnung der Kurierfahrten basiert auf der schnellsten Verbindung nach „EUROTOUR“. Alle Preise verstehen sich bei Aufträgen im Bundesgebiet oder den Ländern der Europäischen Union zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Die Abrechnung aller Dienstleistungen erfolgt 14-tägig bzw. monatlich durch den Auftragnehmer. Die Forderung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb von 8 Tagen zahlbar. Bei Rechnungsbeträgen unter 25,00 EUR werden 3.00 EUR Verwaltungsgebühren berechnet. Verzugszinsen werden ohne weitere Ankündigung ab der ersten Mahnung berechnet. Skonti bzw. Boni bedürfen einer schriftlichen Sondervereinbarung.
7. Auch wenn der Auftraggeber andere Zahlungsbedingungen angibt (Empfänger bezahlt, 3. Partei bezahlt, Zollkosten an Empfänger usw.), haftet er vorrangig für alle Kosten einschließlich Transportkosten und möglicher Extragebühren, ebenso für alle Kostenbelastungen durch Zölle und Steuern, einschließlich jener Gebühren, die im Zusammenhang mit denselben entstehen und für die wir in Vorleistung getreten sind, sowie für alle Zölle, Zollabgaben, Geldbußen und Geldstrafen. Ebenso haftet der Auftraggeber für alle Kosten, die durch das Zurücksenden der Sendung an ihn oder durch eine Zwischenlagerung der Sendung entstehen können.
8. Durch übergabe der Sendung in ein Nicht-EG-Land an uns ernennt uns der Auftraggeber zu seinem Zollbevollmächtigten allein zum Zwecke der Zollfreigabe und bevollmächtigt uns zur Ernennung eines Verzollungsagenten zwecks Durchführung der Verzollung. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einschließlich Zollrechte, Ein- und Ausfuhrbestimmungen uns stattlichen Regelungen jeden Landes. Wir übernehmen dem Auftraggeber gegenüber keinerlei Haftung für Verlust, Schäden oder Kosten, die durch Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstanden sind.
9. Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen im Widerspruch zu einem anzuwendbaren internationalen Vertag, Gesetz, einer behördlichen Regelung, Anordnung oder Anforderung steht, so soll sie durch eine entsprechende Klausel ersetzt werden. Die mangelnde Durchsetzbarkeit einer Klausel wirkt sich nicht auf andere Klauseln der Befürderungsbedingungen aus.